Lexikon -Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung erstattet Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten in Zivil- und Strafgerichtsprozessen, wenn die Prozessaussicht positiv ist. Es lassen sich vielfältige Gebiete des privaten und beruflichen Umfelds durch diese Versicherung abdecken. Ehe- und Erbschaftsstreitigkeiten sind ausgeschlossen.
Zu beachten ist, dass nach Abschluß der Versicherung besimmte Wartezeiten gelten, um sie nutzen zu können. Es gibt verschiedene Vertragsarten:

  • Verkehr - Rechtsschutzversicherung
  • Fahrzeug - Rechtsschutzversicherung
  • Fahrer - Rechtsschutzversicherung
  • Privat- und Berufs- Rechtsschutzversicherung
  • Rechtsschutzversicherung für Eigentümer von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken
  • Rechtsschutzversicherung für Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken

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