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Absturz von Luftfahrzeugen

Entstehen bei Anprall oder Absturz bemannter Flugkörper, ihrer Ladung oder ihrer Teile, Brand-, Explosions-, und Trümmerschäden, sind diese in der Feuerversicherung, in der Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung und in der Hausratversicherung jeweils eingeschlossen. Allerdings kann es unterschiedliche Bedingungen für das Inkrafttreten der Versicherung geben.

ferngelenkte Modellfahrzeuge
Feuerversicherung
Flugmodelle, unbemannte Ballone und Drachen
Unbemannte Flugkörper
Waldbrandversicherung

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Peter Cramer
Zimmerrasen 16
98544 Zella-Mehlis
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