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Gemäß §1 MB/KK AVB gehören zur Vorsorge:
- Untersuchungen und medizinisch notwendige Behandlungen wegen Schwangerschaft und Entbindung
- ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen: Krebsvorsorge, Herz-Kreislauf-Check, Kindervorsorge U1-U9
Viele Versicherer gehen sogar über diese Vorsorgeuntersuchungen hinaus und leisten auch bei anderen Vorsorgeuntersuchungen.
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Peter Cramer Zimmerrasen 16 98544 Zella-Mehlis
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