Peter Cramer - Finanzdienstleistungen
Menü
Private KV
Ambulant
Kundenlogin
Sie haben individuell abgestimmten Versicherungsschutz und dazu noch bezahlbar? - Ich helfe Ihnen!
Angebot anfordern. mehr...
 
 
 

Nach §4 Abs.2 MB/KK AVB gilt:

...(2) Der versicherten Person steht die Wahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten frei.

Soweit die Tarifbedingungen nichts anderes bestimmen, dürfen Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes in Anspruch genommen werden.

Kontakt
Peter Cramer
Zimmerrasen 16
98544 Zella-Mehlis
mehr...