Methoden, die nicht der Schulmedizin zuzuordnen sind, werden als alternative Heilverfahren bezeichnet.
Angeboten werden solche Verfahren von Heilpraktikern und verstärkt auch von Ärzten.
Private Krankenversicherungen erstatten ab dem Basistarif auch Kosten für alternative Heilverfahren. In welchem Umfang dies geschieht, hängt von dem gewählten Tarif und dem Angebot der Versicherung ab.
Bereits seit 2006 ist Akupunktur bei chronischen Rücken- oder Knieschmerzen in den Regelkatalog aufgenommen.
Gesetzlich Versicherte müssen mit ihrer Krankenkasse abklären, ob und in welcher Höhe Kosten für alternative Heilmethoden übernommen werden.
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