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Haftpflicht
Pferdehaftpflicht
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Bei der Pferdehaftpflicht ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter versichert. Mitversichert ist (nach Maßgabe der Bedingungen) die gesetzliche Haftpflicht des Tierhüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist.
 


Außerdem leistet der Versicherer bei Schadensereignissen, die die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hat sowie bei Vermögensschäden, die nicht die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind.

Folgende Aufgaben werden hierbei übernommen:

  • die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen

  • die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht)

  • die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadenersatzforderungen (Führung und Kostenübernahme eines Prozesses)

Folgende Dinge sind nicht versichert:

  • die gewerbliche und betriebliche Verwendung von Pferden

  • Schäden an Figuranten (Scheinverbrechern)

  • Schäden die vorsätzlich herbeigeführt wurden

  • selbst erlittene Schäden

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Peter Cramer
Zimmerrasen 16
98544 Zella-Mehlis
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