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§2 Abs. a) ARB AVB

....für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dringlichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen; ....

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Peter Cramer
Zimmerrasen 16
98544 Zella-Mehlis
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